Ausgedrucktes Landschaftsfoto, Kontaktbogen und Klemmbrett auf einem dunklen Schreibtisch

Bildrechte · Abmahnung

Abmahnung wegen einer Bildnutzung erhalten?

Ich prüfe Rechtekette, Lizenz, Nutzung, Forderung und Frist und entwickle die passende Reaktion für Ihren Fall.

Jetzt wichtig

Was jetzt wichtig ist

Sichern Sie zuerst Belege und Frist. Eine Entfernung allein erledigt die geltend gemachten Ansprüche nicht automatisch.

  1. Schreiben vollständig sichern

    Bewahren Sie Abmahnung, Anlagen, Umschlag und die vorgeschlagene Unterlassungserklärung vollständig auf.

  2. Nutzung dokumentieren

    Sichern Sie URL, Darstellung, Veröffentlichungszeitraum und die verwendete Bilddatei, bevor Sie Änderungen vornehmen.

  3. Lizenzunterlagen sammeln

    Sichern Sie Rechnung, Lizenzkonto, Vertrag, E-Mails und die damals geltenden Lizenzbedingungen.

  4. Nichts ungeprüft unterschreiben

    Eine Unterlassungserklärung kann langfristig binden und bei einem späteren Verstoß Vertragsstrafen auslösen.

Laufende Frist? Tragen Sie das Fristdatum im Formular ein und nennen Sie die vorhandenen Unterlagen.

Passungsprüfung anfragen

Bild, Lizenz und Forderung getrennt prüfen

Fotografien können als Lichtbildwerke geschützt sein. Auch einfache Lichtbilder genießen nach § 72 UrhG Schutz. Trotzdem muss der Anspruchsteller darlegen können, dass er die geltend gemachten Rechte besitzt und welche konkrete Nutzung beanstandet wird.

Eine vorhandene Lizenz ist ein wichtiger Ausgangspunkt, beantwortet aber nicht jede Frage. Entscheidend sind die bei Erwerb geltenden Bedingungen, der gebuchte Nutzungsumfang, Medium, Dauer, Bearbeitung und mögliche Vorgaben zur Urheberbenennung.

Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten folgen unterschiedlichen Voraussetzungen. Auch die Rechte einer abgebildeten Person können zusätzlich betroffen sein. Deshalb werden Rechtekette, Nutzung und einzelne Forderungspositionen nicht pauschal, sondern anhand der Unterlagen geprüft.

Typische Situationen

Bild aus einer Datenbank oder Suchmaschine

Ein Foto wurde aus einer Bilddatenbank, Suchmaschine, fremden Website oder einem früheren Projekt übernommen.

Lizenz vorhanden, Nutzung beanstandet

Die Gegenseite behauptet, Medium, Dauer, Reichweite, Bearbeitung oder Werbenutzung seien nicht von der Lizenz umfasst.

Urheberbenennung fehlt

Fotograf oder Agentur verlangt Ansprüche, weil die vereinbarte oder gesetzlich geschuldete Namensnennung fehlt.

Website, Shop oder Social Media

Das Bild war auf einer Website, in einem Shop, Newsletter, Social-Media-Beitrag oder einer Werbeanzeige eingebunden.

Ablauf

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. 01

    Anliegen und Frist klären

    Sie schildern Bildnutzung, Frist und vorhandene Lizenzunterlagen. Ich kläre kostenfrei, ob ich das Anliegen übernehmen kann.

  2. 02

    Umfang und Kosten festlegen

    Vor einer rechtlichen Prüfung erhalten Sie ein konkretes Angebot und entscheiden über die Beauftragung.

  3. 03

    Sachverhalt und Ansprüche prüfen

    Rechtekette, Lizenz, Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten werden anhand der vollständigen Unterlagen eingeordnet.

  4. 04

    Reaktion und Vorgehen abstimmen

    Sie erhalten eine klare Empfehlung für die fristgerechte Antwort und die erforderlichen nächsten Schritte.

Anliegen digital übermitteln

Passungsprüfung anfragen

Schildern Sie kurz, worum es geht, und nennen Sie die wesentlichen vorhandenen Unterlagen. In der kostenfreien Passungsprüfung kläre ich, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann. Die Passungsprüfung enthält noch keine Rechtsberatung.

  • vollständige Abmahnung mit Anlagen und lesbarer Frist
  • beanstandetes Bild, URL und Screenshots der damaligen Darstellung
  • Rechnung, Lizenzbestätigung, Vertrag und damalige Lizenzbedingungen
  • bisherige Korrespondenz mit Fotograf, Agentur oder Kanzlei
  • kurze Angabe zu Medium, Zeitraum, Reichweite und verantwortlicher Person

Kostenklarheit vorab: Vor einer kostenpflichtigen rechtlichen Prüfung erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis. Gesetzte oder gerichtliche Fristen laufen weiter, bis ich die Übernahme ausdrücklich bestätigt habe.

Ihre Anfrage ist eingegangen.

In der kostenfreien Passungsprüfung kläre ich, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann. Sie enthält noch keine Rechtsberatung. Mit dem Absenden ist kein Mandatsverhältnis zustande gekommen.

1 Ihr Thema
Ausgewähltes Thema Bildabmahnung
2 Worum geht es?

Beschreiben Sie kurz, was passiert ist und was Sie erreichen möchten.

0 / 2000

Frist und Gegenseite helfen mir, Dringlichkeit und mögliche Interessenkonflikte früh zu erkennen.

Bitte senden Sie hier zunächst keine Zugangsdaten oder vollständigen vertraulichen Unterlagen. Falls Dokumente nötig sind, erhalten Sie nach der kostenfreien Passungsprüfung einen sicheren Übermittlungsweg.

3 Ihre Kontaktdaten

Damit ich mich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

Mit dem Absenden werden Ihre Angaben zur Prüfung einer möglichen Mandatsübernahme und zur weiteren Kommunikation verarbeitet. Details finden Sie in den Datenschutzhinweisen. Die Anfrage ist unverbindlich; ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme.

Übertragung über den in Deutschland betriebenen Formulardienst forms.m8r.de. Zwischengespeicherte Anfragen sind verschlüsselt und werden nach erfolgreicher Zustellung gelöscht.

Häufige Fragen

Die Antworten geben eine erste Orientierung. Für die rechtliche Bewertung sind Ihr konkreter Sachverhalt und die vollständigen Unterlagen maßgeblich.

Ist jedes Foto urheberrechtlich geschützt?

Fotografien können als Lichtbildwerke geschützt sein; auch einfache Lichtbilder genießen nach § 72 UrhG Schutz. Trotzdem müssen Anspruchsberechtigung und die konkrete beanstandete Nutzung geprüft werden.

Was ist, wenn ich das Bild bei einer Bildagentur gekauft habe?

Eine Lizenz ist ein wichtiger Ausgangspunkt. Maßgeblich sind aber die damals geltenden Bedingungen, der konkrete Account, Nutzungszweck, Kanal, Zeitraum und mögliche Vorgaben zur Urheberbenennung.

Kann allein eine fehlende Fotografennennung Ansprüche auslösen?

Das Urheberrecht schützt die Anerkennung der Urheberschaft. Ob eine Benennung erforderlich war und welche Folgen ihr Fehlen hat, hängt zusätzlich von Lizenzvertrag, Nutzung und Umständen ab.

Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?

In Betracht kommen insbesondere Beseitigung und Unterlassung, bei Verschulden Schadensersatz sowie bei einer berechtigten, formgerechten Abmahnung erforderliche Aufwendungen. Bestand und Höhe sind getrennt zu prüfen.

Ist der Fall erledigt, wenn ich das Bild lösche?

Nicht zwingend. Eine Entfernung kann die weitere Nutzung beenden, beseitigt aber nicht automatisch bereits entstandene Ansprüche oder eine behauptete Wiederholungsgefahr.

Soll ich Erklärung und Vergleichsangebot unterschreiben?

Erst nach Prüfung von Anspruch, Reichweite und Vertragsstrafenrisiko. Eine zu weit gefasste Erklärung kann über die konkrete Bildnutzung hinausreichen.

Was gilt bei erkennbaren Personen auf dem Bild?

Neben dem Urheberrecht können das Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte betroffen sein. Einwilligung, gesetzliche Ausnahmen und berechtigte Interessen müssen im konkreten Kontext geprüft werden.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 21. August 2026.

Standort & Erreichbarkeit

Kanzlei in Gilching bei München – vor Ort und bundesweit digital

Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital – mit einem festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.