Online-Vertrag widerrufen
Sie möchten sich von einer Online-Bestellung oder einem Vertrag lösen. Der Anbieter akzeptiert den Widerruf nicht oder beruft sich auf einen bereits begonnenen Leistungszeitraum.
Digitales Verbraucherrecht · Verträge und Plattformen
Sie möchten einen Online-Vertrag widerrufen, ein Abo kündigen oder Ihr Geld zurückfordern? Ich prüfe Vertrag, Bestellprozess, Fristen und die Antworten des Anbieters. Auch bei mangelhaften digitalen Leistungen und gesperrten Plattformkonten unterstütze ich Sie.
Typische Situationen
Die erste Einordnung richtet sich nach Ihrem konkreten Problem und dem Ergebnis, das Sie erreichen möchten.
Sie möchten sich von einer Online-Bestellung oder einem Vertrag lösen. Der Anbieter akzeptiert den Widerruf nicht oder beruft sich auf einen bereits begonnenen Leistungszeitraum.
Eine Kündigung wird nicht akzeptiert, das Abo verlängert sich unerwartet oder der Anbieter berechnet weiterhin Leistungen.
Nach Widerruf, Stornierung oder mangelhafter digitaler Leistung bleibt die Erstattung aus.
Der Zugang zu gekauften Inhalten, Daten oder Guthaben ist plötzlich eingeschränkt oder vollständig verloren.
Rechtliche Einordnung
Bei Verträgen im Internet greifen neben den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs besondere Informationspflichten und häufig ein Widerrufsrecht. Ob und wie lange widerrufen werden kann, hängt jedoch von Vertrag, Leistungsbeginn und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab. Bei digitalen Inhalten oder Dienstleistungen ist insbesondere wichtig, welchen Erklärungen vor dem sofortigen Leistungsbeginn zugestimmt wurde.
Auch nach Ablauf einer Widerrufsfrist können Rechte bestehen, etwa bei einer mangelhaften Leistung, einer unwirksamen Vertragsklausel, einer nicht nachvollziehbaren Preisanpassung oder einer Kündigung. Der erste Schritt ist deshalb nicht immer dieselbe Musternachricht, sondern die Einordnung von Vertragstyp, Bestellprozess, Leistungsversprechen und bisheriger Kommunikation.
Bei Kontosperrungen treffen Vertragsrecht und Plattformregeln aufeinander. Je nach Art des Dienstes können zusätzlich Transparenz-, Begründungs- oder Beschwerderegeln des Digital Services Act relevant sein. Für Zugang, Datenexport, Guthaben oder Schadensersatz gelten unterschiedliche Voraussetzungen, die getrennt geprüft werden sollten.
Prüfungsumfang
Leistungsbereiche
Ich prüfe Vertrag, Bestellprozess, Kommunikation, Zahlungen und Plattformregeln und grenze daraus den passenden nächsten Schritt ab.
Ich prüfe Vertragsschluss, Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Bestellbutton, Preisänderung und bisherige Abrechnung.
Entscheidend sind Belehrung, Frist, Leistungsbeginn, Ausnahmen und die Frage, welche Zahlungen nach Beendigung zurückzuzahlen sind.
Bei Apps, Downloads, Streaming, Cloud- oder Mitgliedschaftsdiensten prüfe ich zugesagte Funktion, Mangel, Abhilfe und Vertragsbeendigung.
Ich prüfe Sperrgrund, AGB, Begründung und Beschwerdewege sowie mögliche Ansprüche auf Zugang, Daten oder Guthaben.
Zur Hilfe bei KontosperrungenBei falschen Einträgen und Scores prüfe ich Auskunft, Datenherkunft, Zulässigkeit, Speicherdauer, Berichtigung und Löschung.
Zum Schwerpunkt SCHUFABei Filesharing, Stremio, Bildern, Musik oder Unterlassungserklärungen finden Sie die passende Prüfung im Urheber- und Medienrecht.
Zum Urheber- und MedienrechtBestätigung, Leistungsbeschreibung, Preis, Laufzeit, Widerrufsbelehrung und Bestellschritte bilden die Grundlage.
Ich ordne Kündigung, Widerruf, Supportantworten, Abbuchungen und Fristen chronologisch ein.
Je nach Fall werden Beendigung, Freischaltung, Abhilfe, Datenzugang oder Rückzahlung konkret geltend gemacht.
Wenn der Anbieter nicht reagiert, besprechen wir Aufwand, Kosten und sinnvolle außergerichtliche oder gerichtliche Schritte.
Standort & Erreichbarkeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital – mit einem festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.
Schildern Sie Anbieter, Vertrag, Zeitablauf und das gewünschte Ergebnis. In der kostenfreien Passungsprüfung kläre ich, ob das Anliegen zu meinen Leistungen passt und ich es übernehmen kann.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und bestätigt keine Fristübernahme.