Ratgeber

Abmahnung

Betrügerische Abmahn-E-Mails erkennen

Aktualisiert: 21. August 2026

Ein Name ohne bestätigte Zulassung

Die damals geprüften E-Mails enthielten vermeintliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Als Absender wurde ein angeblicher Rechtsanwalt namens Manuel Holleis genannt, der im Auftrag einer Universal Pictures International GmbH handeln sollte. Teile der angegebenen Kontaktdaten entsprachen denen der Kanzlei ROSE & PARTNER, obwohl diese Kanzlei nach ihrer Klarstellung nichts mit den E-Mails zu tun hatte.

Verwirrung durch ähnliche Kontaktdaten

Die E-Mails nutzten die Postanschrift (Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg) und einen Teil der Telefonnummer (040 414 37 …) der Kanzlei ROSE & PARTNER. Durch diese Übereinstimmung konnten Suchende fälschlich bei der unbeteiligten Kanzlei landen. Zum damaligen Prüfzeitpunkt war die angegebene Person weder im bundesweiten Anwaltsverzeichnis noch bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer auffindbar.

Was ROSE & PARTNER dazu sagt

Die Kanzlei ROSE & PARTNER stellte klar: Sie habe nichts mit diesen Abmahnungen zu tun und kenne auch keinen Rechtsanwalt mit dem Namen Manuel Holleis. Verwenden Sie für Rückfragen daher keine Kontaktdaten aus der verdächtigen Nachricht oder von unbeteiligten Dritten.

Wie erkennen Sie eine betrügerische Abmahnung?

Der Versand per E-Mail allein beweist weder Echtheit noch Betrug. Entscheidend ist das Gesamtbild. Misstrauisch machen sollten insbesondere eine nicht zum Kanzleinamen passende Absenderdomain, fehlende oder widersprüchliche Kontaktdaten, ungewöhnliche Bankverbindungen, starker Zeitdruck und ein unklarer Vorwurf. Eine urheberrechtliche Abmahnung muss die behauptete Rechtsverletzung konkret bezeichnen und Zahlungsansprüche nachvollziehbar aufschlüsseln.

In den mir damals vorliegenden Nachrichten fehlte insbesondere das angeblich betroffene Werk. Einen Film- oder Serientitel suchte man vergebens. Das war ein gewichtiger Hinweis, ersetzte aber nicht die Prüfung der übrigen Angaben.

Was Sie jetzt prüfen und sichern sollten

Prüfen Sie zunächst im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, ob die genannte Person zugelassen ist. Für eine Rückfrage sollten Sie ausschließlich Kontaktdaten verwenden, die Sie unabhängig im amtlichen Verzeichnis oder auf der verifizierten Kanzleiwebsite gefunden haben — nicht Telefonnummern oder Links aus der verdächtigen E-Mail. Die zuständige Rechtsanwaltskammer kann bei der Identitätsprüfung unterstützen, erteilt aber keine Rechtsberatung zum zugrunde liegenden Fall.

Öffnen Sie unbekannte Anhänge und Links nicht vorschnell. Ein sichtbarer Absendername lässt sich fälschen; Anhänge können Schadsoftware enthalten. Bewahren Sie die Nachricht samt vollständigem E-Mail-Header auf und notieren Sie Frist, genannte Kanzlei, Aktenzeichen, betroffenes Werk, Zahlungsweg und erkennbare Unstimmigkeiten. Zahlen Sie nicht allein wegen des aufgebauten Zeitdrucks. Ist die Nachricht echt, sollte die gesetzte Frist dennoch rechtzeitig eingeordnet werden.

Haben Sie bereits Zugangsdaten eingegeben oder Geld überwiesen, sollten Sie zusätzlich Ihre Bank beziehungsweise den betroffenen Dienst kontaktieren und eine Strafanzeige prüfen. Bei einer echten Filesharing-Abmahnung finden Sie weitere Hinweise auf der Seite Filesharing-Abmahnung und Stremio prüfen lassen.

Quellen und Sicherheitshinweise: Bundesrechtsanwaltskammer zum Umgang mit Fake-Kanzleien · Polizeiliche Kriminalprävention zu E-Mails und Anhängen

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 21. August 2026.